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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

 

2. Es gelten die SIA Norm 118, die SIA Norm 118/257, SIA Norm 257, SIA Norm 259, SIA Norm 242/1, Fachinformationen des SMGV Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Grindelstrasse 2,8304 Wallisellen, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen. Im Fall eines Widerspruchs gehen diese AGB den genannten Normen/Bestimmungen vor.

 

3. Alle vom Unternehmen erstellten Offertunterlagen und Muster bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.

 

4. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

5. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

 

6. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

 

7. Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot dargestellt und im Werkvertrag bzw. im Auftrag festgehalten.

 

8. Der Vertragspartner anerkennt SMGV als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art.111 OR zu fordern.

 

9. Der Kunde prüft die Maler- bzw. Werbetechnikarbeiten umgehend innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Abschluss. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und das Unternehmen diese Mängel schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Prüft der Kunde die Maler- bzw. Werbetechnikarbeiten nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Abschluss, so gelten die Maler- bzw. Werbetechnikarbeiten als mängelfrei genehmigt. Jegliche Mängelhaftung entfällt in diesem Fall.

 

10. Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.

 

11. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, bzw. dem Ablauf der Prüfungsfrist sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

 

12. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

13. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

 

14. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

 

15. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens (Aarau).

 

 

Zusätzliche Bedingungen im Bereich Werbetechnik

16. Vom Unternehmen erstellte Skizzen, Entwürfe, Muster, Visualisierungen, Originale und fotografische Arbeiten werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

 

17. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an das Unternehmen sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt das Unternehmen keinerlei Verantwortung. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.

 

18. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung.

 

19. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die vom Unternehmen verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Unternehmens.

Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.

 

20. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann das Unternehmen die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäss zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

 

21. Vom Besteller beschafftes Material dem Unternehmen frei und rechtzeitig ins Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

22. Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt dem Unternehmen.

 

23. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton, Folien, usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Unternehmen durch Zulieferer Toleranzen auferlegt, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.

 

24. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.

 

25. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der beim Unternehmen

gedruckt wurde.